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Allgemeine Geschäftsbedingungen camper-reisen.de

Für die Buchung von Wohnmobilen und Campern auf den Websites www.camper-reisen.com gelten die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen.
 
Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei Camper Reisen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch Camper Reisen an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Camper Reisen zu Stande.
 
Bezahlung des Reisepreises, Reiseunterlagen, Rücktritt
 
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
 
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an Camper Reisen oder den Vermieter. Im Falle der direkten Zahlung an Camper Reisen ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei Camper Reisen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Rechnungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich Camper Reisen nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen zu verlangen.
 
Leistungs-/Preisänderung
 
Camper Reisen behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
 
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von Camper Reisen vor.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
Camper Reisen wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
 
Ersatzperson

Camper Reisen berechnet € 50,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des  Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert belastet.
 
Rücktritt
 
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Camper Reisen. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Camper Reisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
Camper Reisen macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
 
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn -> 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn -> 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn -> 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn -> 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn -> 75%
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn -> 80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt -> 95% des Reisepreises.
 
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Grundsätzlich wird sich Camper Reisen bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Camper Reisen erstattet werden, wird Camper Reisen diese auch an den Kunden erstatten
 
Mietbedingungen
 
Bitte beachten Sie insbesondere die im Verlauf der Buchungsstrecke angezeigten Mietbedingungen. Diese werden Inhalt des Vertrages. Wir weisen im Übrigen auf folgendes hin:
Der Vermieter behält sich vor, dem Kunden ohne Aufpreis ein gleichwertiges größeres oder höherwertiges Fahrzeug als das Gebuchte zur Verfügung zu stellen, falls das Gebuchte nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden bei der Übernahme eines größeren Fahrzeugs als dem Gebuchten Kosten, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. nicht übernommen. Bei Buchung von Fähren wird daher empfohlen, immer für das größtmögliche Fahrzeug zu reservieren.
 
Selbstbeteiligung: In der Regel ist es bei den meisten Vermietern notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte zu hinterlegen.

Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird gegebenenfalls, abhängig vom gebuchten Paket, diese hinterlegte Kaution vom Vermieter für die Selbstbeteiligung einbehalten.
 
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
§  umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
§  umgehende Benachrichtigung des Vermieters
§  bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
§  eine Endabrechnung der Schadensabwicklung vom Vermieter verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
 
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
§  Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
§  Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen entstanden sind
§  wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
§  Schäden an der Inneneinrichtung
§  Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
§  Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
§  Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
 
Im Übrigen verweisen wir u.a. zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen auf die Mietbedingungen.
 
Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie Camper Reisen eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Camper Reisen verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Camper Reisen in Berlin geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.-
 
Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Camper Reisen herbeigeführt worden ist, beziehungsweise Camper Reisen allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
 
Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
 
Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit Camper Reisen diese anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
 
Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Camper Reisen ist Berlin. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Camper Reisen keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Camper Reisen um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

Ihr Vertragspartner:
Camper Reisen – Air Lounge GmbH & Co. KG, Lufthansa City Center
Berlin, HRA 46456 B

Veröffentlichungsstand : Juni 2015

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Lützowstr. 102-104 | 10785 Berlin | Telefon: +49(0)30 81056145 | Fax: +49(0)30 81056146 | E-Mail: office@air-lounge.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr

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